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Sachverständige für Landschaft können sich bis 18. Oktober bewerben

Ansuchen für Eintragung in Verzeichnis der Sachverständigen für Landschaft derzeit möglich

BOZEN (LPA). Das Landesgesetz Raum und Landschaft sieht ein Verzeichnis von Sachverständigen vor. Das Verzeichnis ist in acht verschiedene Abschnitte unterteilt: Raumordnung, Natur, Landschaft, Baukultur, Soziales, Wirtschaft, Landwirtschafts-/Forstwissenschaften sowie Naturgefahren. Aus diesem Verzeichnis können die Gemeinden die Mitglieder der Gemeindekommission für Raum und Landschaft auswählen, die sich aus sechs Experten und Expertinnen für die Planung und Gestaltung der Siedlungsgebiete zusammensetzt.

Im Amtsblatt der Region wurde am 2. Oktober ein öffentliches Bewertungsverfahren für die Eintragung in den Abschnitt Landschaft des Verzeichnisses der Sachverständigen ausgeschrieben. 

Alle Interessierten haben bis zum 18. Oktober 2024 Zeit, ihre Online-Bewerbung einzureichen. Weitere Informationen sind auf den Landeswebseiten im Bereich Natur, Landschaft und Raumentwicklung veröffentlicht.


Link zur Originalaussendung mit den eventuellen dazugehörigen Fotos, Videos und Dokumenten

LPA/mpi