Holzbaufonds

Der Beschluss der Landesregierung Nr. 502 vom 13.06.2023 regelt die Kriterien zur Förderung von langfristig gebundenem Kohlenstoff in öffentlichen Gebäuden oder Bauwerken in der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol

Die Unterlagen für die Gesuchsstellung finden Sie in den Diensten der Landesverwaltung.

Wer kann ansuchen

Öffentliche Gebietskörperschaften wie Gemeinden, Bezirksgemeinschaften, Eigenverwaltungen von Gemeinnutzungsgütern und ähnliche

Wofür kann angesucht werden

Errichtung von Gebäuden und Bauwerken mit öffentlicher Nutzung, die ausschließlich oder vorwiegend mit zertifiziertem Holz verwirklicht werden, welches aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern im Umkreis von 500 km stammt:

  • Neubau von Gebäuden für öffentliche Zwecke mit einer Bruttogeschossfläche von mindestens 300 m² und Bauwerke mit öffentlicher Nutzung in Holzbauweise
  • Erweiterungen und Aufstockungen von Gebäuden für öffentliche Zwecke mit einer zusätzlichen Bruttogeschossfläche von mindestens 100 m² und Bauwerke mit öffentlicher Nutzung in Holzbauweise

Jede Baumaßnahme kann mit einem Beitrag bis maximal 200.000,00 € gefördert werden.

Einreichtermin: vom 1. Februar bis zum 31. März jeden Jahres.
Verlängerung Einreichfrist 2024: bis 16. September 2024

Für allfällige Informationen wenden Sie sich bitte an die Abeilungsdirektion Forstwirtschaft:
Landhaus 6 - Peter Brugger
Brennerstraße 6
39100 Bozen
Tel. +39 0471 41 53 00
E-Mail: Forest@provinz.bz.it