Die auf dieser Seite zur reinen Information veröffentlichten Beschlüsse ersetzen nicht die Kopien, die von der Landesverwaltung für die vom Gesetz vorgesehenen Fälle ausgestellt werden. Abschriften, welche dem Original entsprechen, sind beim Amt für Institutionelle Angelegenheiten im Landhaus I, Silvius-Magnago-Platz 1, 39100 Bozen erhältlich.
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Die Beschlüsse der Landesregierung haben sofortige Wirkung sofern die gesetzlichen Bestimmungen nicht andere Fristen vorsehen.
Diese Veröffentlichung ersetzt nicht die vom Gesetz vorgesehene und erfolgt unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen.
Nummer | Datum | Betreff | Typologie | Download |
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250 | 15.04.2020 | Nicht-Einlassung in das Verfahren behängend vor dem Regionalen Verwaltungsgericht, Autonome Sektion für die Provinz Bozen, im Sachbereich Urbanistik | - | |
249 | 15.04.2020 | Berufung gegen das Urteil Nr. 233/2020 des Landesgerichtes Bozen, im Bereich Schadenersatz für Verkehrsunfall mit Wild | - |
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