Die auf dieser Seite zur reinen Information veröffentlichten Beschlüsse ersetzen nicht die Kopien, die von der Landesverwaltung für die vom Gesetz vorgesehenen Fälle ausgestellt werden. Abschriften, welche dem Original entsprechen, sind beim Amt für Institutionelle Angelegenheiten im Landhaus I, Silvius-Magnago-Platz 1, 39100 Bozen erhältlich.
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Die Beschlüsse der Landesregierung haben sofortige Wirkung sofern die gesetzlichen Bestimmungen nicht andere Fristen vorsehen.
Diese Veröffentlichung ersetzt nicht die vom Gesetz vorgesehene und erfolgt unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen.
Nummer | Datum | Betreff | Typologie | Download |
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506 | 18.06.2024 | Ernennung der Wissenschaftlichen Beiräte der einzelnen Landesmuseen und des Forschungsrates des Betriebs Landesmuseen | - | |
488 | 18.06.2024 | Natz-Schabs - Verwaltung B.N.G Natz: Ernennung eines Kommissärs ad acta gemäß Artikel 192 des Regionalgesetzes vom 3. Mai 2018, Nr. 2 - Durchführung einer einvernehmlichen Enteignung durch die Gemeinde Natz-Schabs | - | |
515 | 18.06.2024 | Gemeinde Mals: Genehmigung einer Abänderung am Bauleitplan und Landschaftsplan der Gemeinde mit einer Änderung von Amts wegen - Ratsbeschluss Nr. 11 vom 30.04.2024 (GAB 483/2023) | - | |
517 | 18.06.2024 | Gemeinde Mühlbach: Genehmigung von einer Abänderung zum Bauleitplan und Landschaftsplan der Gemeinde mit einer Änderung von Amtswegen - Ratsbeschluss Nr. 22 vom 23.04.2024 (GAB 551/2023) | - | |
487 | 18.06.2024 | Beschwerde gegen den Beschluss der Eigenverwaltung (Grundverkauf und gleichzeitiger Erwerb einer Dienstbarkeit des Durchgangs und der Durchfahrt) - Unzulässig | - | |
489 | 18.06.2024 | Anerkennung der außeretatmäßigen Verbindlichkeiten infolge von vollsteckbaren Urteilen gegen die Autonome Provinz Bozen | - | |
494 | 18.06.2024 | Handbuch für die Dokumentenverwaltung der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol | - | |
493 | 18.06.2024 | Aufhebung der Verordnung zur Protokollierung und zum elektronischen Dokument | - | |
476 | 11.06.2024 | Genehmigung des Antrages der Bezirksgemeinschaft Eisacktal für die unentgeltliche Abtretung der G.p. 201 und der B.p. 143 K.G. Mühlbach an die Gemeinde Mühlbach | - | |
474 | 11.06.2024 | Aufhebung der grundbücherlichen Anmerkung im Sinne von Art. 20 des L.G. 2/1987 für 10 m² der G.p. 500/12 K.G. Dietenheim | - |
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