Die auf dieser Seite zur reinen Information veröffentlichten Beschlüsse ersetzen nicht die Kopien, die von der Landesverwaltung für die vom Gesetz vorgesehenen Fälle ausgestellt werden. Abschriften, welche dem Original entsprechen, sind beim Amt für Institutionelle Angelegenheiten im Landhaus I, Silvius-Magnago-Platz 1, 39100 Bozen erhältlich.
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Die Beschlüsse der Landesregierung haben sofortige Wirkung sofern die gesetzlichen Bestimmungen nicht andere Fristen vorsehen.
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Nummer | Datum | Betreff | Typologie | Download |
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255 | 16.03.2021 | Gemeinde Tiers: Ablehnung der Abänderung zum Bauleitplan und Landschaftsplan der Gemeinde - Ratsbeschluss Nr. 34 vom 25.11.2020 (GAB 28/2020) | - | |
236 | 16.03.2021 | Verfassungsmäßigkeitsfrage des Artikels 6 und Anlage E des Landesgesetzes vom 22. Dezember 2020, Nr. 16, "Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2021" | - | |
256 | 16.03.2021 | Gemeinde Ulten: Genehmigung einer Änderung am Landschaftsplan - Gemeinderatsbeschluss Nr. 6 vom 18.02.2021 - GAB Nr. 270/20 | - | |
273 | 23.03.2021 | Ladinisches Kulturinstitut "Micurá de Rü": Ernennung des Institutsrats | - | |
267 | 23.03.2021 | Genehmigung der 3. Zusatzvereinbarung für die Gemeindenfinanzierung 2021 betreffend die Beiträge für die Führung der Kindergärten und Ermächtigung zur Unterzeichnung an den Landeshauptmann | - | |
265 | 23.03.2021 | Genehmigung der Richtpreisverzeichnisse für Hoch- und Tiefbauten und der allgemeinen technischen Vertragsbestimmungen für das Jahr 2021 | - | |
271 | 23.03.2021 | 23.03.P.25.1 - L.S. 25 - Sicherheitsarbeiten auf der L.S. 25 von Km 7,350 bis Km 7,850 in der Gemeinde Kastelruth - Festlegung der technischen Eigenschaften des Bauvorhabens - Betrag der überschlägigen Kosten: 1.615.000,00€ | - | |
266 | 23.03.2021 | Verfassungsmäßigkeitsfrage der Artikel 4, 19 Absatz 1, 24 Absatz 2, 25 Absatz 1 und 34 des Landesgesetzes vom 20. Dezember 2019, Nr. 17, "Änderungen zum Landesgesetz vom 10. Juli 2018, Nr. 9, Raum und Landschaft": Verzicht auf den Rekurs - Zustimmung | - | |
277 | 23.03.2021 | COVID-19: Ausnahmeregelungen im Gesundheitsbereich | - | |
270 | 23.03.2021 | Änderung des Beschlusses der Landesregierung vom 8. August 2017, Nr. 848 - Zulassung der Finanzierung von online Kursen | Festlegung der Kriterien und Modalitäten für die Gewährung von Subventionen, Beiträgen, Zuschüssen und wirtschaftlichen Vergünstigungen (Art. 26, Abs. 1, Gvd 33/2013) |
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