Die auf dieser Seite zur reinen Information veröffentlichten Beschlüsse ersetzen nicht die Kopien, die von der Landesverwaltung für die vom Gesetz vorgesehenen Fälle ausgestellt werden. Abschriften, welche dem Original entsprechen, sind beim Amt für Institutionelle Angelegenheiten im Landhaus I, Silvius-Magnago-Platz 1, 39100 Bozen erhältlich.
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Die Beschlüsse der Landesregierung haben sofortige Wirkung sofern die gesetzlichen Bestimmungen nicht andere Fristen vorsehen.
Diese Veröffentlichung ersetzt nicht die vom Gesetz vorgesehene und erfolgt unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen.
Nummer | Datum | Betreff | Typologie | Download |
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1021 | 19.11.2024 | Jährliche Finanzierung der Agentur für Bevölkerungsschutz zur Unterstützung der institutionellen Tätigkeiten im Bereich Umwelt für das Haushaltsjahr 2024 | - | |
1020 | 19.11.2024 | Zuweisung an die Agentur für Bevölkerungsschutz für das Haushaltsjahr 2024 | - | |
1039 | 19.11.2024 | Änderung des B.L.R. Nr. 1121 vom 30.10.2018 und Aktualisierung der Regelung bei unterlassener Absage von vorgemerkten ambulanten Facharztleistungen | - | |
1031 | 19.11.2024 | Ausbau der Völserstraße von Km 1,450 bis Km 3,400 in der Gemeinde Völs am Schlern - Änderung der überschlägigen Kosten des Bauvorhabens von 20.213.360,13 € auf 23.566.338,91 € | - | |
1029 | 19.11.2024 | Bau einer Lawinenschutzgalerie bei km 17,100 ca. in der Gemeinde Schnals - Nicht wesentliche Änderung der technischen Eigenschaften und Erhöhung der überschlägigen Kosten des Bauvorhabens von 7.108.305,02 € auf 12.370.000,00 € | - | |
1030 | 19.11.2024 | Knotenpunkt SS 42 mit der SS 38 MeBo - Ausfahrt Eppan - Bau zweier Kreisverkehre zur Ergänzung der bestehenden Kreuzung - Gemeinde Eppan a.d.W. - Nicht wesentliche Änderung der technischen Eigenschaften und überschlägigen Kosten des Bauvorhabens | - | |
1037 | 19.11.2024 | Staatlicher Beitrag zur Modernisierung der Sauerstoffverteilungsleitungen beim Krankenhaus Bozen | - | |
1036 | 19.11.2024 | Kriterien zur Gewährung von Medizinprodukten | - | |
1041 | 19.11.2024 | Ergänzung der Richtlinien gemäß Beschluss der Landesregierung Nr. 879 vom 15. Oktober 2024 - Vertragsverhandlung für den Bereich des Personals des Landesgesundheitsdienstes mit Ausnahme des Personals des leitenden sanitären Verwaltungs-, technischen und berufsbezogenen Bereiches | - | |
1042 | 19.11.2024 | Beschwerde gegen den Beschluss der Vollversammlung der Teilhaber der Interessentschaft – Unzulässig | - |
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