Die auf dieser Seite zur reinen Information veröffentlichten Beschlüsse ersetzen nicht die Kopien, die von der Landesverwaltung für die vom Gesetz vorgesehenen Fälle ausgestellt werden. Abschriften, welche dem Original entsprechen, sind beim Amt für Institutionelle Angelegenheiten im Landhaus I, Silvius-Magnago-Platz 1, 39100 Bozen erhältlich.
eGov-Dienst für die Ausfertigung eines Beschlusses
Die Beschlüsse der Landesregierung haben sofortige Wirkung sofern die gesetzlichen Bestimmungen nicht andere Fristen vorsehen.
Diese Veröffentlichung ersetzt nicht die vom Gesetz vorgesehene und erfolgt unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen.
Nummer | Datum | Betreff | Typologie | Download |
---|---|---|---|---|
925 | 12.11.2019 | Genehmigung der Richtlinien für die Zuweisung von Geldmitteln an die Landesberufs- und Fachschulen | Festlegung der Kriterien und Modalitäten für die Gewährung von Subventionen, Beiträgen, Zuschüssen und wirtschaftlichen Vergünstigungen (Art. 26, Abs. 1, Gvd 33/2013) | |
922 | 06.12.2022 | Richtlinien für die Gewährung von Beihilfen zum Ausgleich von Verlusten für die Rodung von durch Feuerbrand befallenen Kernobstbäumen | Festlegung der Kriterien und Modalitäten für die Gewährung von Subventionen, Beiträgen, Zuschüssen und wirtschaftlichen Vergünstigungen (Art. 26, Abs. 1, Gvd 33/2013) | |
917 | 26.10.2021 | Richtlinien für die Förderung von Investitionen in landwirtschaftliche Unternehmen und Aussetzung der Entgegennahme von Beihilfeanträgen seitens der Bonifizierungskonsortien für Investitionen im Bereich der Bewässerung | Festlegung der Kriterien und Modalitäten für die Gewährung von Subventionen, Beiträgen, Zuschüssen und wirtschaftlichen Vergünstigungen (Art. 26, Abs. 1, Gvd 33/2013) | |
907 | 17.10.2023 | Anpassung der Stundenvergütung für die Vorhaben zum vorübergehenden Einsatz von Arbeitslosen | Festlegung der Kriterien und Modalitäten für die Gewährung von Subventionen, Beiträgen, Zuschüssen und wirtschaftlichen Vergünstigungen (Art. 26, Abs. 1, Gvd 33/2013) | |
906 | 17.10.2023 | Abänderung der Richtlinien für den Anspruch von Nicht-EU- Bürgerinnen und Bürger auf zusätzliche Leistungen des Landes | Festlegung der Kriterien und Modalitäten für die Gewährung von Subventionen, Beiträgen, Zuschüssen und wirtschaftlichen Vergünstigungen (Art. 26, Abs. 1, Gvd 33/2013) | |
905 | 17.10.2023 | Richtlinien zur Vergabe von Beihilfen für betriebliche Investitionen von Kleinunternehmen durch Wettbewerb - Ausschreibung 2024 | Festlegung der Kriterien und Modalitäten für die Gewährung von Subventionen, Beiträgen, Zuschüssen und wirtschaftlichen Vergünstigungen (Art. 26, Abs. 1, Gvd 33/2013) | |
904 | 17.10.2023 | Genehmigung der neuen Richtlinien für die Gewährung von Fahrtkostenbeiträgen an Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen | Festlegung der Kriterien und Modalitäten für die Gewährung von Subventionen, Beiträgen, Zuschüssen und wirtschaftlichen Vergünstigungen (Art. 26, Abs. 1, Gvd 33/2013) | |
904 | 05.11.2019 | Änderungen der Richtlinien zur Gewährung von Förderungen für die Führung von Schülerheimen und für Investitionen in Schülerheime, Privatschulen und Studentenheime | Festlegung der Kriterien und Modalitäten für die Gewährung von Subventionen, Beiträgen, Zuschüssen und wirtschaftlichen Vergünstigungen (Art. 26, Abs. 1, Gvd 33/2013) | |
903 | 17.10.2023 | Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen zur Förderung des kombinierten Verkehrs - Förderung des Kombinierten Schienengüterverkehrs mit traditioneller Direktverladung | Festlegung der Kriterien und Modalitäten für die Gewährung von Subventionen, Beiträgen, Zuschüssen und wirtschaftlichen Vergünstigungen (Art. 26, Abs. 1, Gvd 33/2013) | |
902 | 17.10.2023 | Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen für die Projektierung, die Verwirklichung und die außerordentliche Instandhaltung von übergemeindlichen Radwegen und Radrouten | Festlegung der Kriterien und Modalitäten für die Gewährung von Subventionen, Beiträgen, Zuschüssen und wirtschaftlichen Vergünstigungen (Art. 26, Abs. 1, Gvd 33/2013) |
(*) Das Dokument kann im Moment nicht heruntergeladen werden, es wird so schnell wie möglich zur Verfügung gestellt.