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Beschlüsse der Landesregierung

Die auf dieser Seite zur reinen Information veröffentlichten Beschlüsse ersetzen nicht die Kopien, die von der Landesverwaltung für die vom Gesetz vorgesehenen Fälle ausgestellt werden. Abschriften, welche dem Original entsprechen, sind beim Amt für Institutionelle Angelegenheiten im Landhaus I, Silvius-Magnago-Platz 1, 39100 Bozen erhältlich.

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Die Beschlüsse der Landesregierung haben sofortige Wirkung sofern die gesetzlichen Bestimmungen nicht andere Fristen vorsehen.
Diese Veröffentlichung ersetzt nicht die vom Gesetz vorgesehene und erfolgt unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen.

Ergebnisse: 24 Beschlüsse gefunden
Nummer Datum Betreff Typologie Download
289 28.04.2020 Therme Meran - Dienstleistungsvertrag zwischen der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol und der Therme Meran - Genehmigung von: Richtungsweisendes Programm 2020-2022 - Kosten- und Tätigkeitsprogramm 2020 und der jährlichen Finanzierung Wahl des Vertragspartners für die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen (Art. 23, Abs. 1, Buchst. b, GvD 33/2013)
1110 17.12.2019 Genehmigung des Entwurfs des Dienstleistungsvertrages für die Jahre 2020 - 2021 - 2022 zwischen der Autonomen Provinz Bozen und der Südtiroler Einzugsdienste AG und Zuerkennung der diesbezüglichen Vergütungen zugunsten der Gesellschaft Wahl des Vertragspartners für die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen (Art. 23, Abs. 1, Buchst. b, GvD 33/2013)
926 12.11.2019 Offene Ausschreibung für die Dienstleistung "Mehrsprachigkeit im italienischen Kindergarten - Annäherung an die deutsche und englische Sprache und Kultur" - Schuljahre 2019-20 und 2020-21 Wahl des Vertragspartners für die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen (Art. 23, Abs. 1, Buchst. b, GvD 33/2013)
794 24.09.2019 Genehmigung des Tätigkeitsprogramms 2019, des Dienstleistungsvertrags und der Vereinbarung für die Führung des NOI Techparks Wahl des Vertragspartners für die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen (Art. 23, Abs. 1, Buchst. b, GvD 33/2013)

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