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in der Schlichtungskommission

Die Schlichtungskommission tritt zusammen, wenn ein Rekurs gegen eine Disziplinarmaßnahme oder wenn eine Anfrage zur Auslegung der Schülerinnen- und Schülercharta eingereicht wird.

Wer ist dabei?

Mindestens ein/eine Schülervertreter/in, ein/eine Elternvertreter/in, zwei Lehrer­vertreter/innen, die Schulführungskraft.

Worum geht es?

Die Schlichtungskommission versucht bei Rekursen gegen Disziplinarmaßnahmen zwischen den Parteien zu schlichten. Wenn dies misslingt, entscheidet sie über Annahme oder Ablehnung des Rekurses. Sie ist für Anfragen zur Auslegung oder Verletzung der Schüler- und Schülerinnencharta zuständig.

Tipps

Verhalte dich möglichst unparteiisch.
Besorg dir alle nötigen Unterlagen: Was sagt die Schüler- und Schülerinnencharta zu diesem Thema, was genau besagen die Schulordnung und die Disziplinarordnung?
Es geht nicht darum, zu entscheiden, was du als gerecht empfindest, sondern was die Regelungen sagen. Die Entscheidung ist aufgrund dieser zu treffen und zu begründen.