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Stufen der Partezipation

Partezipation

  • Fremdbestimmung: Andere entscheiden über die Belange der Zielgruppe, ohne diese anzuhören.
  • Dekoration: Die Zielgruppe nimmt etwa an Veranstaltungen teil, ohne zu wissen, worum es geht.
  • Alibi-Teilhabe: Die betroffene Gruppe kann freiwillig an Veranstaltungen teilnehmen, die Entscheidungen fällen andere. Die Information ist nicht so aufbereitet, dass sie von der Zielgruppe verstanden wird, sondern richtet sich an die Entscheidungsträger. Die betroffene Zielgruppe darf frei sprechen, ihr Wort zählt aber kaum.
  • Teilhabe: Die betroffene Gruppe darf sporadisch mitreden, sie hat beratende Funktion, die Meinung ist für die Entscheidungsträger aber nicht bindend.
  • Einbeziehung: Bei allen Angelegenheit, die eine Personengruppe betreffen, wird diese gut informiert und kann den Entscheidungsträgern ihre Sicht darlegen. Sie hat jedoch keine Entscheidungsbefugnis.
  • Mitwirkung: Die betroffene Personengruppe ist an der Ausführung beteiligt. Sie hat Mitspracherecht. Entscheidungsmacht und Verantwortung liegen aber bei anderen.
  • Mitbestimmung: Betroffene können bei Planung und Ausführung von Maßnahmen mitreden und bestimmte Entscheidungen treffen. Die Initiative geht jedoch von anderen aus.
  • Selbstbestimmung: Eine Personengruppe initiiert selbst Projekte und Tätigkeiten, sie ist bei allen Entscheidungen eingebunden. Die Entscheidungen werden mit anderen Personen oder Gruppen ausgehandelt und ein Teil der Verantwortung wird übernommen.
  • Selbstverwaltung: Alle Entscheidungsträger sind Teil der Gruppe. Diese verwaltet sich absolut autonom und ist für alle getroffenen Entscheidungen auch selbst verantwortlich.