Brandursachenermittlung

Brandursachenermittlung

Die Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr des Landes sind in der Ausübung ihrer Funktion einfache bzw. höhere Amtsträger der Gerichtspolizei. Deshalb gehört unter anderem zu ihren institutionellen Aufgaben, die Staatsanwaltschaft über Straftaten, die sie im Rahmen ihrer Einsatztätigkeit feststellen, direkt in Kenntnis zu setzen.

In den letzten Jahre wurden die Offiziere der Berufsfeuerwehr des Landes zudem immer öfters von lokalen Polizeikräften (periphere Carabinieri- und Polizeistationen) zur Feststellung der Brandursachen alarmiert, um gemeinsam die gerichtspolizeilichen Ermittlungen durchzuführen.

Der Arbeitsaufwand bei der Brandursachenermittlung hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Im Durchschnitt werden pro Jahr ca. 50 Ermittlungen durchgeführt, wobei oft auch mehrere Lokalaugenscheine vor Ort notwendig sind.