Fahrzeuge
Der Funktionsbereich Brandschutz sorgt direkt für die Zulassung und Eintragung in das Kraftfahrzeugregister und für die periodische Überprüfung der Fahrzeuge und Anhänger des Feuerwehrdienstes (Berufsfeuerwehr, Freiwillige Feuerwehren, Betriebswehren usw.), des Forstdienstes und des Zivilschutzes (Agentur für Bevölkerungsschutz, Bergrettungsdienst im Alpenverein Südtirol, Soccorso Alpino e Speleologico Alto Adige del C.N.S.A.S., Landesrettungsverein Weißes Kreuz und Landesverband für Wasserrettung – Südtirol). Die Eintragung und Zulassung sowie die Durchführung der periodischen Eignungsprüfung werden mit den jeweiligen Formularen beantragt.
Der Fuhrpark des Feuerwehrdienstes, des Landesforstdienstes und des Zivilschutzes besteht derzeit (2017) aus ca. 2.750 Fahrzeugen.
Dienst oder Organisation | Zeitraum | Beschreibung | Anzahl ca. |
---|---|---|---|
Feuerwehrdienst | jährlich | Neuzulassungen von Fahrzeugen des Feuerwehrdienstes | 50-60 |
Zivilschutz und Forstdienst | jährlich | Neuzulassungen von Fahrzeugen des Zivilschutzes und des Forstdienstes | 50 |
Feuerwehrdienst | jährlich | Eignungsprüfung (Revision) der Fahrzeuge des Feuerwehrdienstes | 400 |
Zivilschutz und Forstdienst | jährlich | Eignungsprüfung (Revision) der Fahrzeuge des Zivilschutzes und des Forstdienstes | 300 |
Feuerwehrdienst | jährlich | Außer-Dienst Stellungen von Fahrzeugen des Feuerwehrdienstes | 50-60 |
Zivilschutz und Forstdienst | jährlich | Außer-Dienst Stellungen von Fahrzeugen des Zivilschutzes und des Forstdienstes | 40-50 |
Zulassungen
Die Fahrzeugabnahmen für Neuzulassungen und Umbauten werden in Zusammenarbeit mit einem Techniker des zivilen Kraftfahrzeugamtes am Sitz des Revisionszentrums in der Bozner Industriezone durchgeführt.
Periodische Eignungsprüfungen der Fahrzeuge und Anhänger
Gemäß Dekret des Landeshauptmanns vom 25. Februar 2000, Nr. 7, Artikel 13, sorgt der Funktionsbereich Brandschutz, auf Anfrage des Fahrzeugeigentümers (siehe Formular), für die periodischen Eignungsprüfungen der Fahrzeuge des Landesfeuerwehrdienstes, des Landesforstdienstes und des Zivilschutzes.
Die Eignungsprüfungen müssen bei Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t alle drei Jahre, bei Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von höchstens 3,5 t alle fünf Jahre und bei Krankentransportwagen jedes Jahr durchgeführt werden.
Ab dem Jahr 2007 wurden vom Direktor der Landesabteilung Brand- und Zivilschutz und ab dem Jahr 2016 werden vom Direktor des Funktionsbereiches Brandschutz, gemäß Dekret des Landeshauptmanns vom 25. Februar 2000, Nr. 7, Artikel 13, Absatz 2, Werkstätten mit der Durchführung der Eignungsprüfung der Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen des Landesfeuerwehrdienstes, des Landesforstdienstes und des Zivilschutzes ermächtigt.
Notwendige Dokumente
Für die Zulassung eines Fahrzeuges:
- Antrag um Zulassung und Eintragung in das Kraftfahrzeugregister samt allen im Antrag angeführtenUnterlangen;
Bei Erstzulassung eines Fahrzeuges auf dem Ausland zusätzlich:
- eine Kopie der Meldung an das "Dipartimento Trasporto Terrestri (D.T.T.)" über den erfolgten Fahrzeugimport;
- Nachweis über die erfolgte Einzahlung (Mod. F24 Auto UE)
Für die periodische Eignungsprüfung:
- Antrag um Durchführung der periodischen Eignungsprüfung
Kosten
Der Dienst ist kostenfrei.