Gas

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Für Ihre Sicherheit im Umgang mit Gas

In Südtirol stehen zwei verschiedene Arten von Gas für unterschiedliche Wärmeerzeugungsanlagen zur Verfügung:

  • Erdgas (Methan) wird über ein Leitungsnetz zur Verfügung gestellt; es handelt sich dabei um ein farb-, geschmack- und geruchloses brennbares Gas, das leichter ist als Luft.
  • Flüssiggas oder GPL wird in Flaschen (maximales Füllgewicht von 25 kg) oder ortsfesten Tankanlagen (maximales geometri-sches Volumen von 5 m³) unterschiedlicher Größen zur Verfügung gestellt; es handelt sich dabei um ein farb-, geschmack- und geruchloses brennbares Gas, das schwerer ist als Luft.

Beiden Gasen wird ein Geruchsmittel zur Wahrnehmung beigesetzt. Die Tatsache, dass zwei verschiedene Arten von Gas mit unterschiedlichen Eigenschaften zur Verfügung stehen, erfordert einige Vorsichtsmaßnahmen:

Informationen bei Ankauf und Installation

Informationen bei Ankauf und Installation

Vor dem Ankauf, der Installation eines Gasgerätes und vor der Verlegung der notwendigen Verteilerleitungen muss man sich über deren Eignung bezüglich des zu verwendenden Gases, des Aufstellungsortes sowie der zu verwendenden Materialien, bei einem Fachmann informieren.

Der Installateur kann Sie informieren, ob der Raum, in dem Sie die Anlage installieren möchten, die nötigen Voraussetzungen hinsichtlich der Lage, des Standortes des Raumes, der zu installierenden Geräte, der Lüftung und der Abführung der Verbrennungsprodukte erfüllt. Dieser muss nach Abschluss der Installation eine „Bescheinigung über den normgerechten Bau der Anlage = Konformitätserklärung" ausstellen.

Versichern Sie sich, dass das Gerät durch eine vom Hersteller unabhängige Prüfstelle getestet, bescheinigt und entsprechend gekennzeichnet ist.

Bei jeder Installationsarbeit, Änderung, Erweiterung und Wartung von Gasanlagen, sowie bei der Installation und der Wartung von Geräten muss man sich ausschließlich an befähigte Handwerker wenden. Das „Selbermachen" ist streng verboten.

Die Installation traditioneller Gasgeräte in Schlafzimmern ist verboten; in Badezimmern ist nur die Installation von Warmwassererzeugern unter sehr eingeschränkten Bedingungen erlaubt, eine Ausnahme dabei bilden die Gasgeräte mit geschlossener Brennkammer (dichter Verbrennungskreislauf), welche keine Raumluft für die Verbrennung benötigen.

Bei der Verbrennung des Gases wird eine bestimmte Menge Sauerstoff (aus der Luft) benötigt. Während des Verbrennungsvorganges werden Verbrennungsprodukte (Kohlendioxid) freigesetzt. Befindet sich das Gerät (mit offener Brennkammer bzw. direkter Flamme) in einem geschlossenen Raum, so muss die für die Verbrennung erforderliche Luft von außen über die Be- und Entlüftungsöffnungen hereingeführt werden.

Bei Gasgeräten mit geschlossener Brennkammer handelt es sich um Geräte, die zwei parallele oder konzentrische Rohre besitzen, die jeweils dazu dienen, die sauerstoffhaltige Luft von außen der Verbrennungskammer zuzuführen und die Verbrennungsrückstände direkt ins Freie über die Kamine abzulassen. Aus diesem Grund sind sie den Aufstellungsräumen bezüglich Luftzufuhr gegenüber völlig „isoliert", sie verbrauchen also keine Luft vom Aufstellungsraum. Diese im Handel erhältlichen Geräte umfassen Badeöfen, Heizkessel, Heizöfen, Strahler und Warmlufterzeuger unterschiedlicher Leistungen.

Einbauherde werden mit einem Kupferrohr oder einem eigenen biegsamen Stahlrohr (eine Länge von 2m darf dabei nicht überschritten werden) an die zur Verfügung stehende Gasleitung (oder Gasflasche) angeschlossen. Freistehende Herde können auch mittels eines speziellen flexiblen Kunststoffschlauches angeschlossen werden.

Der Kunststoffschlauch darf weder belastet, noch so verlegt werden, dass er sich verformt, reißt oder überhitzt wird; er muss in Italien zugelassen („homologiert") sein, darf eine Gesamtlänge von 1500 mm nicht überschreiten und muss mindestens alle fünf Jahre ausgetauscht werden, d.h. innerhalb des Fälligkeitsdatums, das auf dem Schlauch aufgedruckt sein muss.

Gasschlauch mit Homologierung

Auf den Gaszählern dürfen keine Gegenstände abgestellt werden, ebenso wenig dürfen die Metallgasrohrleitungen als Erdung für elektrische Geräte verwendet werden. Die unter Putz verlaufenden Rohrleitungen müssen so verlegt und gekennzeichnet werden, dass eine mögliche mechanische Beschädigung ausgeschlossen werden kann. Dabei dürfen sich unter dem Putz keine Verbindungs-stellen der Rohrleitung befinden.

Benützungshinweise

Benützungshinweise
Geborstene Gasflasche nach Brand

Schließen Sie immer das Absperrventil nach dem Gaszähler oder die Gasabsperrvorrichtung vor dem Verbrauchergerät in der Wohnung bzw. das Gasflaschenventil, wenn die Gasanlage länger nicht benutzt wird.

Belassen Sie nie Kochtöpfe mit Speisen auf dem Feuer, wenn Sie den Raum oder die Wohnung verlassen. Das Verlöschen der Flamme durch das Überlaufen von Flüssigkeiten oder durch schlechte Verbrennung infolge von Sauerstoffmangel oder vernachlässigte Einstellung kann die Ursache für Gasaustritte sein.

Diese genannten Folgen können weitestgehend vermieden werden, wenn die einzelnen Brenner mit einer Sicherheitsvorrichtung (Thermosicherung) ausgestattet sind, die im Falle des Verlöschens der Flamme die Gaszufuhr in kürzester Zeit automatisch unterbrechen.

Die Heizkessel müssen jedes Jahr, nach Möglichkeit vor der Heizperiode, von einem Fachmann kontrolliert, gewartet und gereinigt werden.

Eine korrekte Wartung erhält das Gerät funktionstüchtig und man kann dadurch auch den Verbrauch beachtlich senken. Dies trägt außerdem dazu bei, die Umwelt und die Brieftasche zu schonen.

Nun einige Fragen und Antworten um noch vorhandene Zweifel zu beseitigen

Wann muss ein qualifizierter Techniker für die Wartung herangezogen werden?

  • wenn Ruß, Schmutz oder Flecken am Gerät oder in dessen Nähe bemerkt werden;
  • wenn die Flamme nicht ruhig und blau, sondern flackernd bzw. gelb-orange ist;
  • wenn man beim Anzünden ungewöhnliche Geräusche hört;
  • wenn die Bedienungsknöpfe der Geräte nicht korrekt funktionieren.

Was darf selbst gemacht werden, um die Gasanlagen funktionstüchtig zu halten?

  • In den Verbrauchergeräten muss eine gute Verbrennung stattfinden, ebenso muss deren Sauberkeit gewährleistet werden; eventuell sind die Brennerplatten der Küchengeräte abzubürsten;
  • die Wirksamkeit der Lüftungsöffnungen überprüfen und gewährleisten, dass sie nicht verdeckt werden;
  • die Effizienz der Rauchgasrohre und Kamine kontrollieren.

Bei Nichtbeachtung dieser Vorsichtsmaßnahmen kann es zu schwerwiegenden Folgen kommen, besonders aufgrund der Bildung und Verbreitung von Kohlenmonoxid (CO) im Raum. Dieses CO ist ein farbloses, geruchloses und sehr giftiges Gas, das auch in sehr niedrigen Konzentrationen tödlich ist. Es bildet sich bei einer unvollständigen Verbrennung in Folge von Sauerstoffmangel durch un-zureichende Lüftung und mangelnder Effizienz der Rauchgasrohre und Kamine.

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Serie von Gasflaschen

Welche besonderen Regeln sind beim Gebrauch von Flaschengas zu beachten?

  • Das Auswechseln einer Flasche sollte nur von befähigten Personen durchgeführt werden;
  • die Flaschen dürfen nicht in Räumen stehen, die unterhalb des Geländeniveaus liegen, oder mit solchen eine direkte Verbindung aufweisen und müssen vor Sonne und Wärmequellen geschützt werden;
  • in den Räumen mit weniger als 10 m³ Volumen ist die Installation einer Gasflasche verboten UNI - Cig 7131/1999;
  • ist das Volumen der Räume zwischen 10 m³ und 20 m³, so darf maximal 1 Flasche mit einem Inhalt bis zu 15 kg installiert werden;
  • ist das Volumen der Räume zwischen 20 m³ und 50 m³, so dürfen maximal 2 Flaschen mit einem Gesamtinhalt bis zu 20 kg installiert werden;
  • in Räumen über 50 m³ ebenfalls maximal 2 Flaschen mit einem Gesamtinhalt bis zu 30 kg;
  • innerhalb einer Wohneinheit dürfen nicht mehr als 40 kg Flüssiggas in Flaschen vorhanden sein.
  • Es ist grundsätzlich verboten, Flaschen (volle, leere oder teilweise leere), die nicht angeschlossen sind, wo auch immer, aufzubewahren.

Verhalten bei Gasgeruch

  • Türen und Fenster öffnen, um den Raum so gut wie möglich zu lüften;
  • alle Flammen sofort löschen;
  • die Gasabsperrvorrichtung auf der Zuleitung oder auf der Gasflasche schließen;
  • weder rauchen noch Streichhölzer oder Feuerzeuge anzünden;
  • keine Elektroschalter, Klingeln, Elektro- oder Fernsprechgeräte (auch Handy) betätigen. Ein eventueller Funke aus diesen Geräten könnte zu einer Explosion führen;
  • kontrollieren Sie, ob auch alle Hähne der Geräte zugedreht sind und schließen Sie die noch offenen;
  • kontrollieren Sie, ob der flexible Schlauch des Gerätes und seine Verbindungsstücke unversehrt sind;
  • wenn Sie trotz dieser Kontrollen nicht das Ausströmen des Gases bestimmen können oder wenn Sie trotz geschlossener Ventile und Hähne noch Gas riechen, verlassen Sie die Wohnung. Rufen Sie über ein externes Telefon die Feuerwehr.

Quellennachweis: Info Broschüre UNI Cig. sowie Bestimmungen 7128, 7129, 7130, 7131, 7140, 9891