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Landesweite einheitliche Alarmierung der Wasserrettung

Seit dem 24.08.2004 werden alle in der Wasserrettung in Südtirol tätigen Organisationen nach einheitlichen Alarmierungsschemas von der Landesnotrufzentrale alarmiert.

FOTO BF VVF BZ
Da bereits seit langem die Notwendigkeit bestand, einheitliche Alarmierungsschemas zu erstellen, um alle in der Wasserrettung in Südtirol tätigen Organisationen über die Landesnotrufzentrale 118/115 zu alarmieren, wurde im Frühjahr 2004 eine Arbeitsgruppe beauftragt, diese Alarmierungsabläufe auszuarbeiten. So konnte nach drei Aussprachen am 14. April 2004 an der Landesfeuerwehschule in Vilpian die Endfassung dieser Alarmierungsrichtlinien von allen interessierten Organisationen genehmigt werden. Es wurden diese neuen Richtlinien in dem Leitstellenrechner der LNZ eingearbeitet und die verschiedenen Organisationen, die noch über keine Personenrufempfänger verfügten, wurden vom Amt für Zivilschutz mit solchen Geräten ausgestattet. Nun kann endlich nach einheitlichem Ablauf für das ganze Land die zuständige Wasserrettung alarmiert werden. Dabei wurden grundsätzlich zwei Meldebilder festgelegt:

1.) PERSON IM WASSER

2.) SUCHAKTION, BERGUNG IM WASSER

Beim ersten Meldebild "PERSON IM WASSER" muss davon ausgegangen werden, dass es sich um eine Menschenrettung handelt, wo der Faktor Zeit eine grosse Rolle spielt. Deshalb wurden bei diesem Meldebild die Hubschrauber der Landesflugrettung in die Alarmierung miteingebaut. Von nun an wird der Pelikan 1, der am Krankenhaus Bozen stationiert ist, natürlich innerhalb der möglichen Flugzeiten immer bei diesem Meldebild zwei Wasserretter der Berufsfeuerwehr Bozen auf deren Wache abholen und der Pelikan 2, der am Brixner Krankenhaus stationiert ist, dort zwei Wasserretter der Wasserrettung Eisacktal aufnehmen und den Einsatzort anfliegen. Parallel zu der luftgebundenen Wasserrettung werden je nach Zone bzw. Bezirk die zuständige Organisation im Bereich Wasserrettung dazualarmiert, und natürlich die zuständige Ortsfeuerwehr (bei diesem Meldebild mit der Alarmstufe 5).
siehe Alarmierungsablauf "Person im Wasser" >>>

Beim zweiten Meldebild "Suchaktion, Bergung im Wasser" muss davon ausgegangen werden, dass es sich um keine Menschenrettung mehr handelt. Hier wird auf eine luftgebundene Wasserrettung verzichtet, sodass bei diesem Meldebild nur die üblichen Organisationen im Bereich Wasserrettung bodengebunden und natürlich die zuständige Ortsfeuerwehr (hier mit der Alarmstufe 4) alarmiert werden.
siehe Alarmierungsablauf "Suchaktion, Bergung im Wasser" >>>

Der Kalterer See und die beiden Montiggler Seen werden als eigene Alarmzone geführt. Dort hat die Tauchergruppe des Feuerwehrbezirkes Bozen ihre primäre Einsatzzone und wird daher neben dem Pelikan 1 für die Primäreinsätze sofort parallel dazu alarmiert, da sie mit ihren sehr günstig gelegenen Stützpunkten in Kaltern und Montiggl bodengebunden noch kürzere Einsatzzeiten erreichen kann, wie sich bereits des öfteren bei Einsätzen in der Vergangenheit bestätigt hat.

Die luftgebundene Wasserrettung ist bereits seit längerem auch eine Forderung der Notärzte auf den Hubschraubern, denn nur bei einer schnellen Rettung einer verunfallten Person aus dem Wasser durch richtig ausgerüstetete und ausgebildete Wasserretter hat ein anschließende Therapie eines Notarztes Erfolg.

Um einen besseren Überblick über die zuständigen Organisationen im Bereich Wasserrettung in Südtirol zu haben, hat die Berufsfeuerwehr Bozen eine Südtirolkarte erstellt, mit all den notwendigen Informationen in diesem Bereich. Diese Karte ist auf der Homepage (www.bfbz.it) der BF Bozen veröffentlicht und kann von jedem Interessierten heruntergeladen werden. Genauso kann diese Karte jederzeit verbessert, ergänzt und abgeändert werden, wenn sich neue Situationen ergeben bzw. neue Infos einzutragen sind. So hat man die Möglichkeit, jederzeit eine übersichtliche und ajournierte Information für alle in diesem Bereich tätigen Einsatzkräfte vorrätig zu halten.
zur Karte >>>

Die Berufsfeuerwehr Bozen hat seit diesem Sommer die Dienstpläne so umgestaltet, daß immer zwei Wasserretter, die die vorgesehenen sechsmonatigen Windenübungen auf den Landesrettungshubschraubern absolvieren, im Dienst sind und so innerhalb drei bis vier Minuten einsatzbereit sind. Diese Zeit ist erforderlich, damit sich die Wasserretter mit der vorgesehenen Schutzausrüstung ausrüsten. Weiters wurde in jeder Dienstschicht ein Feuerwehrtaucher eingebaut. So wird rund um die Uhr für den Ersteinsatz mit Hubschrauber eine Oberflächenrettung durch zwei Wasserretter garantiert. Natürlich werden parallel dazu bei Notwendigkeit weitere Taucher bzw. Flussretter über Personenrufempfänger nachalarmiert.

siehe Flussrettungsgruppe >>>

siehe Tauchergruppe >>>

EH

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