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Dekret des Präsidenten der Republik vom 1. August 2011, Nr. 151

Neues Verzeichnis der brandschutzkontrollpflichtigen Tätigkeiten

Das Amt für Brandverhütung hat das beigefügte klärende Rundschreiben bezüglich der Anwendbarkeit des oben erwähnten Dekrets in Südtirol herausgegeben.           Das neue Verzeichnis der brandschutzkontrollpflichtigen Tätigkeiten ist unter dem Link http://www.provinz.bz.it/zivilschutz/brandschutz/firmen-techniker-private-verwalter.asp  abrufbar.

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