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Dekret vom 20. Dezember 2012
Das Dekret des Innenministers vom 20. Dezember 2012 über die Anlagen für den aktiven Brandschutz, die in den kontrollpflichtigen Tätigkeiten der Brandverhütung eingebaut sind, ist im Gesetzesanzeiger vom 4.1.2013, Nr. 3 veröffentlicht worden.
Es handelt sich um eine wichtige Bestimmung, welche die Art der Unterlagen für das Brandschutzprojekt und für die brandschutztechnische Abnahme sowie für die nachfolgenden Kontrollen klar definiert. Außerdem ermöglichen spezifische Tabellen für die UNI-Norm 10779 über Hyrdantennetze und die UNI-EN-Norm 12845 über Sprikleranlagen dem Techniker, diese Normen bestens anzuwenden.MB