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Erlass von vier neuen Dekreten bezüglich Brandverhütung
Das Innenministerium hat mit folgenden Dekreten vier neuen technischen Regelungen für die brandschutzkontrollpflichtigen Tätigkeiten Nr. 48, Nr. 67, Nr. 78 und Nr. 79 im Sinne des Dekretes des Präsidenten der Republik vom 1. August 2011, Nr. 151 genehmigt.
Ministerialdekret vom 15. Juli 2014 „Genehmigung der technischen Brandschutzvorschriften für die Planung, den Bau und den Betrieb von ortsgebundenen elektrischen Maschinen mit brennbaren, flüssigen Isoliermitteln ab einer Menge von mehr als 1 m³"
Ministerialdekret vom 16. Juli 2014 „Technische Brandschutzvorschriften für die Planung, den Bau und den Betrieb von Kinderkrippen„
Ministerialdekret vom 17. Juli 2014 „Technische Brandschutzvorschriften für die Planung, den Bau und den Betrieb von Flughäfen mit einer der Öffentlichkeit zugänglichen, überdachten Fläche von mehr als 5.000 m²"
Ministerialdekret vom 18. Juli 2014 „Technische Brandschutzvorschriften für die Planung, den Bau und den Betrieb von Intermodals mit einer Fläche von mehr als 20.000 m² und von dazugehöringen Tätigkeiten"
Die Regelungen sind hier abrufbar.
AV