News
Vertikale Technische Vorschrift für Kinderhorte
MD vom 6. April 2020
Das Dekret des Innenministeriums vom 6. April 2020 „Genehmigung der technischen Brandschutzvorschriften für Kinderhorte gemäß Artikel 15 des Gesetzesvertretenden Dekrets vom 8.März 2006, Nr.139 und Abänderung des Abschnitts V der Anlage 1 zum Dekret des Innenministers vom 3.August 2015“ wurde im Gesetzesanzeiger vom 14. April 2020 veröffentlicht.
Mit der Genehmigung dieser zusätzlichen, vertikalen technischen Vorschrift (VTV) steigt die Anzahl der VTV für spezifische Tätigkeiten, die der Brandschutzkontrolle unterliegen, auf sechs an.
Das Kapitel „V.9 – Kinderhorte“ ergänzt die horizontalen technischen Vorschriften (HTV) des Kodex.
Die neue VTV tritt am 29. April 2020 in Kraft und kann, alternativ zu den vorschreibenden technischen Bestimmungen, die mit Dekret vom 16.Juli 2014 erlassen wurden, für die Brandschutzplanung der Kinderhorte mit mehr als 30 anwesenden Personen angewandt werden.
Die VTV ist unter dem Link zu finden:
https://www.gazzettaufficiale.it/eli/id/2020/04/14/20A02116/sg
IB