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Brandverhütung: neue kontrollpflichtige Bereiche

Die verpflichtende Brandverhütung wurde auf neue Tätigkeiten ausgedehnt. Innerhalb Oktober 2012 müssen diese den Brandschutzanforderungen entsprechen. Dies teilt das Landesamt für Brandverhütung mit.

Wer eine kontrollpflichtige Tätigkeit der Brandverhütung ausübt, also zum Beispiel ein Hotel ab 25 Betten führt, ist dazu verpflichtet, seine Struktur mit einer ganzen Reihe von Ausrüstungen und Vorrichtungen des Brandschutzes zu versehen. "Diese Pflicht wird mit einem Projekt eines Freiberuflers erfüllt", erklärt Hanspeter Staffler, Direktor der Landesabteilungs Brand- und Zivilschutz. "Zudem muss nach Fertigstellung der Arbeiten eine Abnahme eines anderen Freiberuflers erfolgen."

Mit dem Dekret des Präsidenten der Republik vom 1. August 2011 Nr. 151 wurde das Verzeichnis der kontrollpflichtigen Tätigkeiten geändert und einige neue Tätigkeiten wurden eingeführt. "Hinzu gekommen sind Campingplätze ab 400 Personen, Kinderkrippen ab 30 Personen und Straßentunnels ab 500 Meter Länge. Büros sind ab 300 Personen, Publikum inbegriffen, betroffen. Ebenso unterliegen Gewerbegebäude ab 300 Personen oder ab 5.000 Quadratmeter Fläche der verpflichtenden Brandverhütung", präzisiert Marco Becarelli, Direktor des Landesamtes für Brandverhütung.

In Kraft getreten ist das Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 151 am 7. Oktober. "Es sieht vor, dass die neuen kontrollpflichtigen Tätigkeiten innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten des Dekrets, also innerhalb 7. Oktober 2012 den Brandschutzanforderungen entsprechen müssen", informiert Becarelli.

Weitere Informationen sind im Landesamt für Brandverhütung unter der Rufnummer 0471-416020/21 und auf der Webseite www.provinz.bz.it/zivilschutz/brandschutz/brandverhuetung.asp verfügbar.

ih