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Fernwärmezentralen
Brandschutzbestimmungen
Am 9. Mai 2019 hat die Dienststellenkonferenz bei der Agentur für Bevölkerungsschutz beschlossen, dass Fernwärmezentralen hinsichtlich der Einhaltung der Brandschutzbestimmungen wie Industrieanlagen und Verbrennungsanlagen einzustufen sind.
Die Dekrete vom 12. April 1996 über gasbetriebene Heizanlagen und vom 28. April 2005 über Heizanlagen mit flüssigen Brennstoffen, schließen aus ihrem Anwendungsbereich Anlagen aus, die speziell in industrielle Produktionskreisläufe konzipiert sind und die Verbrennungsanlagen.
Konkret müssen Fernwärmeanlagen daher nicht den oben genannten Dekreten entsprechen, sondern speziell auf ihre spezifischen Eigenschaften hin geplant werden. Die obigen Dekrete können als Richtlinie verwendet werden.
IB