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Dekret vom 14. Februar 2020
Aktualisierung des Abschnitts V des Anhangs 1 des Dekrets vom 3. August 2015, die Genehmigung technischer Normen für den Brandschutz betreffend
Dieses Dekret aktualisiert die vertikalen technischen Vorschriften (Abschnitt V des Anhangs 1 zum Dekret des Innenministers vom 3. August 2015), um sie mit den, durch das Dekret des Innenministers vom 18. Oktober 2019 eingeführten, Änderungen in Einklang zu bringen.
Die aktualisierten technischen Vorschriften betreffen:
V.4: Büros
V.5: Gastgewerbebetriebe
V.6: Garagen
V.7: Schulen
V.8: Ausstellungs- und Verkaufsräume
IB