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Dekret vom 29. März 2021 betreffend die „Genehmigung der technischen Brandschutzbestimmungen für die Gesundheitseinrichtungen“
Vertikale technische Vorschrift für Gesundheitseinrichtungen - V11
Das Dekret vom 29. März 2021 wurde im Gesetzesanzeiger vom 9. April 2021, Nr. 85 veröffentlicht.
Es handelt sich um die vertikale technische Vorschrift VTV des Ministerialdekrets vom 3. August 2015 - Brandschutz-Kodex – welche die technischen Brandschutzbestimmungen für folgende Tätigkeiten enthält:
a) Sanitäre Strukturen, welche Leistungen wie ganzzeitliche und/oder Tageskrankenhausaufenthalte und/oder residierende Aufenthalte bieten, mit mehr als 25 Betten
b) Pflege – und Altersheime, mit mehr als 25 Betten
c) Sanitäre Strukturen, welche Leistungen wie ambulante fachmännische Betreuung sowie rehabilitative, instrumentale und labortechnische Diagnostiken bieten, mit einer Fläche von mehr als 500 m².
Die VTV kann für die oben genannten Tätigkeiten, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Dekrets bestehen oder neu errichtet werden, alternativ zum MD vom 18. September 2002 angewandt werden.
Das Dekret ist seit dem 5. Mai 2021 in Kraft.
Hier der Link:
https://www.gazzettaufficiale.it/eli/id/2021/04/09/21A02099/sg
IB