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Technische Brandschutzvorschriften für Anlagen und Einrichtungen die für die Lagerung und Aufbereitung von Abfällen bestimmt sind

Ministerialdekret vom 26. Juli 2022 betreffend die Genehmigung der technischen Brandschutzvorschriften für Anlagen und Einrichtungen zur Lagerung und Aufbereitung von Abfällen.

Das Dekret vom 26. Juli 2022 wurde im Gesetzesanzeiger Nr. 187 vom 11. August 2022 veröffentlicht.

Es handelt sich um eine spezifische vertikale technische Vorschrift (VTV) für Betriebsstätten, in denen Abfälle gelagert werden oder Anlagen, die der Aufbereitung von Abfällen dienen, ausgenommen inerte und radioaktive Abfälle, sowie Müllsammelstellen mit einer Fläche von mehr als 3.000 m².

Diese technische Vorschrift muss zusammen mit den folgenden Abschnitten der Anlage 1 zum Ministerialdekret vom 3. August 2015 (Brandschutz-Kodex), angewandt werden:

a) Abschnitt G - Allgemeines

b) Abschnitt S - Brandschutzstrategie

c) Abschnitt V - Vertikale technische Vorschriften, beschränkt auf die folgenden Abschnitte:

1.  V.1 – Bereiche mit spezifischen Gefahren

2.  V.2 - Bereiche mit explosionsfähigen Atmosphären

3.  V.3 - Aufzugsschächte

d) Abschnitt M - Methoden

Die technischen Normen gelten für neu errichtete und für die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Dekrets bestehenden Tätigkeiten gemäß den Bestimmungen von Artikel 5.

Das Dekret tritt am 9. November 2022 in Kraft.

Hier der Link:

https://www.gazzettaufficiale.it/eli/id/2022/08/11/22A04489/sg

 

IB