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Beiträge für die Anstellung von Menschen mit Behinderung: Neue Termine
LPA - Für die Einstellung von Menschen mit Behinderung gewährt das Land jährlich Beiträge an Unternehmen. Vor kurzem hat die Landesregierung die Kriterien für diese Beiträge den geänderten Erfordernissen angepasst und neue Termine festgelegt.
Die Landesregierung hat beschlossen, dass der Abgabetermin für Beitragsgesuche für die Anstellung von Menschen mit Behinderung vom 31. Oktober auf den 30. September vorverlegt wird und der neue Termin für die Vorlage der Unterlagen zur Auszahlung des Beitrages der 31. Mai ist.„Mit diesen Beiträgen wird die Anstellung von Menschen mit Behinderungen in der Privatwirtschaft gefördert“, betont Landesrätin Luisa Gnecchi, „um damit die Chancen dieser Arbeitnehmer zu verbessern, ein selbständiges Leben zu führen und selber für sich und die Familie für den Lebensunterhalt aufzukommen.“ In den vergangenen Jahren ist es durch die gezielten Vermittlungsmaßnahmen der Fachkräfte für die Arbeitsintegration der Abteilung Arbeit gelungen, zahlreiche Personen mit Behinderung in die Arbeitswelt zu integrieren.
Mit den Beiträgen werden sowohl Arbeitgeber, die gesetzlich verpflichtet sind, Personen mit einer Invalidität einzustellen, als auch Betriebe, die freiwillige Einstellungen von Menschen mit Behinderungen vornehmen, gefördert. Der Beitrag wird auf die Sozialabgaben berechnet und kann in besonderen Fällen bis zu 100 Prozent der Sozialabgaben ausmachen. Berücksichtigung finden auch landwirtschaftliche Betriebe, die für mitarbeitende Familienmitglieder mit Behinderung die Sozialabgaben beim Fürsorgeinstitut NISF einzahlen. Der von der Art und Schwere der Beeinträchtigung abhängige Beitrag wird aufgrund des Gesuchs für eine Gesamtdauer von einem bis zu acht Jahren zugesprochen und jährlich gegen Vorlage des entsprechenden Kostenvoranschlags beim Arbeitsservice ausgezahlt. Laut neuen Richtlinien ist der Stichtag für die jährliche Abgabe des Kostenvoranschlags der 31. Mai.
Weitere Informationen über die Förderung können bei den Arbeitsvermittlungszentren Bozen, Neumarkt, Meran, Schlanders, Brixen und Sterzing sowie beim Arbeitsservice in Bozen eingeholt werden.
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