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Gesundheitsvereinigungen: Neuer Termin für Beitragsgesuche
Neuerungen bei den Beitragsgesuchen von Organisationen, welche im Bereich Gesundheit tätig sind: Die Frist für das Einreichen der Gesuche wird auf 18. Dezember vorverlegt.
Wenn Vereinigungen Initiativen im Bereich Gesundheit umsetzen, können sie einmal jährlich um Beiträge für laufende Ausgaben und Initiativen ansuchen. Das Stichdatum für die Ansuchen wird nun auf 18. Dezember vorverlegt. Dies bedeutet, dass Anträge um Beiträge für das kommende Jahr 2024 bis zum 18. Dezember 2023 eingereicht werden müssen. Bisher konnten die Ansuchen bis spätestens 31. Jänner des jeweiligen Beitragsjahres vorgelegt werden. Mit dieser Änderung wird nun sichergestellt, dass zukünftig die Vereinigungen den Beitrag für das gesamte Jahr zuerkannt bekommen.
In Südtirol erhalten zurzeit 54 Gesundheitsvereinigungen einen solchen Beitrag. Sie unterstützen mit ihren Projekten und Initiativen die Patientinnen und Patienten in ihrer Selbständigkeit und stehen auch ihren Familien zur Seite. Zudem setzen sie Maßnahmen im Bereich der Organ- und Gewebespende, Prävention und Gesundheitsförderung um. Zu den vom Land geförderten Initiativen gehören unter anderem Seminare, Kurse, Selbsthilfegruppen, Präventionskampagnen, Freizeitaktivitäten für stationäre Patientinnen und Patienten sowie Bewegungsaktivitäten für Personen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronischen Erkrankungen oder für Menschen, denen Organe und Gewebe transplantiert wurden. Das Land stellt den Gesundheitsvereinigungen rund 4,5 Millionen Euro jährlich zur Verfügung.
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LPA/so