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Pnrr: Richtlinien für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG)
2,2 Milliarden Euro an Pnrr-Geldern stehen für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften zur Verfügung. Nun liegen die ministerialen Leitlinien dafür vor; voraussichtliches Startdatum des Aufrufs: 8. April.
Das Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit (MASE) hat die Leitlinien ("regole operative") zur "Förderung erneuerbarer Energien für Energiegemeinschaften und den Eigenverbrauch" (CACER) veröffentlicht, einschließlich jener für Förderungen im Rahmen der voraussichtlich am 8. April startenden Pnrr-Ausschreibung. Darauf verweist die Pnrr-Task force des Landes.
Die Gelder sind - wie von LPA berichtet - für Stromerzeugungsanlagen im Rahmen von Energiegemeinschaften und Selbstverbrauchergruppen bestimmt, die mit erneuerbaren Energiequellen betrieben werden. Die Anträge auf Zuschüsse aus dem Pnrr können von denjenigen gestellt werden, die die Investition für den Bau der Anlage tätigen. Als Voraussetzung gilt, dass sie einer Energiegemeinschaft (EEG) oder einer Gruppe von Selbstverbrauchern angehören, die noch vor der Einreichung des Förderantrags gegründet wurde.
Die Leitlinien des Ministeriums enthalten die förderfähigen Maßnahmen, die übrigens kumulierbar sind, und beschreiben die Zugangsvoraussetzungen sowie die Modalitäten für die Beantragung der Fördermittel. Vorgesehen sind Betriebskostenzuschüsse - das bedeutet, es gibt einen vergünstigten Tarif für den Anteil der gemeinsam genutzten Energie - und Kapitalzuschüsse im Rahmen des Pnrr. In beiden Fällen werden die Förderungen vom staatlichen Energiedienstleister Gestore dei Servizi Energetici (GSE) gewährt. Die Beitragsanträge können voraussichtlich ab dem 8. April 2024 über einen Online-Schalter eingereicht werden. Die Ansuchen werden in chronologischer Reihenfolge bearbeitet.
Für die Kapitalzuschüsse aus dem Pnrr stehen Mittel in Höhe von 2,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Für Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen, auch in Kombination mit Energiespeichersystemen, werden Anreize von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt. Diese Anlagen müssen sich in Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern befinden und Energiegemeinschaften (EEG) oder Gruppen von Selbstverbrauchern bedienen. Die zur Förderung zugelassenen Anlagen müssen innerhalb von 18 Monaten ab dem Datum der Förderzusage und in jedem Fall bis zum 30. Juni 2026 realisiert werden.
Link zur Originalaussendung mit den eventuellen dazugehörigen Fotos, Videos und Dokumenten
LPA/red/uli