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Beiträge für Überwachungsanlagen für Betriebe: Kriterien festgelegt
Landesregierung beschließt Regelwerk für Zuschüsse zur Installation von Überfall-, Einbruchmledeanlagen und Videoüberwachungsanlagen zugunsten von Unternehmen
BOZEN (LPA). Auf Vorschlag von Vizelandeshauptmann Marco Galateo hat die Landesregierung heute (12. November) die Kriterien für die Gewährung von Beiträgen für 2024 und 2025 für die Installation von Überfall- und Einbruchsmeldeanlagen sowie von Videoüberwachungsanlagen für Unternehmen in den Bereichen Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen genehmigt.
Diese Förderungen für den Ankauf von Überwachungsanlagen gelten auch für den Tourismus-Sektor, erläutert der zuständige Landesrat Luis Walcher: "Um Betrieben den Ankauf von Diebstahlschutzanlagen zu erleichtern, werden auch im Tourismusbereich dafür Förderungen gewährt. Die Möglichkeit, um eine Förderung anzusuchen, wird auf Betriebe mit einem Jahresumsatz unter einer Million Euro beschränkt. Damit kommen wir gastgewerblichen Betrieben wie Schankbetrieben wie Bars, Pubs und Speisebetrieben wie Restaurants, Gastbetrieben sowie Beherbergungsbetrieben entgegen, damit sie durch die Installation von Videokameras und Monitoren besser vor Einbrüchen und Diebstählen geschützt werden können."
Die Förderung war auf Grundlage eines Landesregierungsbeschlusses vom 9. Juli 2024 eingeführt worden. Am 24. Juni 2024 unterzeichneten das Regierungskommissariat, die Handelskammer Bozen, der Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol (hds) und der italienische Handels- und Dienstleistungsverband Confesercenti eine Vereinbarung. Diese sieht die Einführung von „Überfall- und Einbruchsmeldeanlagen“ vor. Besonders gefährdete Unternehmen im Handel können diese Anlagen installieren. Die Anlagen sind direkt mit den Einsatzzentralen der Ordnungskräfte verbunden. Diese Vereinbarung beruht auf einer entsprechenden Rahmenvereinbarung auf staatlicher Ebene.
Weil es Unsicherheiten gab, wie die Alarmsysteme installiert werden müssen, weitete die Landesregierung nun die Förderung auf alle gesetzeskonformen Überfallalarmsysteme und geschlossene Videoüberwachungssysteme aus. "Wir wollten die 2024 unterzeichnete Vereinbarung mit dem Regierungskommissariat ausdehnen, da die Kriterien und der Kreis der förderfähigen Unternehmen für die Installation von Überfall- und Videoüberwachungsanlagen bisher sehr eingeschränkt waren", sagt Galateo.
Jedes Unternehmen kann einen Antrag für maximal drei Betriebsstätten im Zeitraum 2024-2025 einreichen. Förderfähig sind Vorhaben mit einem förderfähigen Mindestbetrag von 1.000 Euro und einem Höchstbetrag von 8.000 Euro pro Betriebsstätte. Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der anerkannten Ausgaben, bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro im Rahmen der De-minimis-Regelung. Der geschätzte Finanzbedarf seitens des Wirtschaftsressorts beläuft sich auf etwa 100.000 Euro für 2024 und rund 200.000 Euro für 2025. Weitere 200.000 Euro werden vom Tourismusressort bereitgestellt.
LPA/mdg/san