Auswahlverfahren
Die Aufnahme in Berufsbilder der I. bis zur V. Funktionsebene kann über das Bestehen eines Auswahlverfahrens aufgrund der Reihung in der entsprechenden Rangordnung erfolgen (Art. 13 der Durchführungsverordnung über die Aufnahme in den Landesdienst). Diese wird am ersten Juni und ersten Dezember eines jeden Jahres aktualisiert.
Die Personen, die an den nachstehend angeführten Berufsbildern interessiert sind (beim Anklicken der Berufsbilder erscheint das Prüfungsprogramm bzw. Rahmenausschreibung)
- Haushaltsgehilfin / Haushaltsgehilfe
- Schulwartin / Schulwart
- Straßenwärterin / Straßenwärter
- spezialisierte Straßenwärterin / spezialisierter Straßenwärter
- Facharbeiterin / Facharbeiter
- technische Schulassistentin / technischer Schulassistent (für dieses Berufsbild kann kein Gesuch mehr eingereicht werden)
- Lagerverwalter / Lagerverwalterin (für dieses Berufsbild kann kein Gesuch mehr eingereicht werden)
- Sekretariatsassistentin / Sekretariatsassistent (für dieses Berufsbild kann kein Gesuch mehr eingereicht werden)
müssen sich in die entsprechende ständige Rangordnung für die Aufnahme in den Landesdienst eintragen. Dazu können Sie das Gesuchsformular verwenden, welches sie vom Dienst herunterladen können, der am Fuße dieser Seite angegeben ist. Sollten in einem der genannten Berufsbilder Stellen zu besetzen sein, werden die Bewerber in der Reihenfolge der Rangordnung zum Auswahlverfahren eingeladen. Mit der Einladung erhalten die Bewerber/innen das Programm und die Durchführungsmodalitäten der Prüfung sowie eventuelle Textunterlagen. Am Ende eines jeden Auswahlverfahrens wird die Bewertungsrangordnung mit den Bewerbern bzw. Bewerberinnen erstellt, welche das Auswahlverfahren bestanden haben. Die genannte Rangordnung wird für mindestens 10 Tage am Prüfungsort, an der Amtstafel und auf der Homepage der Personalabteilung angeschlagen. Anschließend werden die Stellen zugewiesen. Aufgrund der Arbeitsmarktsituation und der effektiven Notwendigkeit der Besetzung der Stellen, behält sich die Verwaltung die Möglichkeit vor, die Rangordnung einzelner Berufsbilder zeitweise auszusetzen. In diesem Fall ist es nicht möglich, ein neues Gesuch für die Eintragung in die Rangordnung einzureichen.
Klicken Sie auf den folgenden Link und Sie gelangen zur entsprechenden Seite im Südtiroler Bürgernetz - dem Portal der Öffentlichen Verwaltung.