Freie Stellen für das Lehrpersonal der Berufs- und Fachschulen
Laut der geltenden Personalordnung des Landes müssen frei werdende Stellen über Medien bekannt gemacht werden. (Landesgesetz vom 18. Mai 2015, Nr. 6 (Externer Link), Art. 12, Abs. 5).
Für die Besetzung der Stellen haben Kandidaten aus der Rangordnung gegenüber anderen Kandidaten Vorrang.
Zur Zeit verfügbare Stellen:
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Freie Stelle als Lehrperson der Berufsbildung für das Fach "Individuelle Lernbegleitung" an der Landesberufsschule "Savoy" in Meran
Laut Landesgesetz „Personalordnung des Landes“ ist im Art. 12, Absatz 5 ist festgeschrieben, dass frei werdende Stellen über Medien bekannt gemacht werden müssen.