Freie Stellen für das Lehrpersonal der Berufs- und Fachschulen

Laut der geltenden Personalordnung des Landes müssen frei werdende Stellen über Medien bekannt gemacht werden. (Landesgesetz vom 18. Mai 2015, Nr. 6 (Externer Link), Art. 12, Abs. 5).
Für die Besetzung der Stellen haben Kandidaten aus der Rangordnung gegenüber anderen Kandidaten Vorrang.

Zur Zeit verfügbare Stellen:

Ersatzstelle als Schulsozialpädagogin/Schulsozialpädagoge am Grundschulsprengel Bruneck

Laut Landesgesetz „Personalordnung des Landes“ ist im Art. 12, Absatz 5 ist festgeschrieben, dass frei werdende Stellen über Medien bekannt gemacht werden müssen.

Die interessierten Personen können die Bewerbung innerhalb 26.07.2024 direkt über die Schule einreichen.

 

BG