Freie Stellen für das Schulpersonal
Laut der geltenden Personalordnung des Landes müssen frei werdende Stellen über Medien bekannt gemacht werden. (Landesgesetz vom 18. Mai 2015, Nr. 6, (Externer Link) Art. 12, Abs. 5).
Für die Besetzung der Stellen haben Kandidaten aus der Rangordnung gegenüber anderen Kandidaten Vorrang.
Zur Zeit verfügbare Stellen:
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1 freie Teilzeitstelle zu 27 Wst. als Schulwart/in
SSP Kaltern -Mittelschule Kaltern
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1 freie Teilzeitstelle zu 28 Wst. als Schulwart/in
SSP St. Martin in Passeier -Mittelschule St. Martin
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1 freie Teilzeitstelle als Schulwart/Schulwartin 28 Wochenstunden
Wirtschaftsfachoberschule Bruneck