Freie Stellen für das Schulpersonal

Laut der geltenden Personalordnung des Landes müssen frei werdende Stellen über Medien bekannt gemacht werden. (Landesgesetz vom 18. Mai 2015, Nr. 6, (Externer Link) Art. 12, Abs. 5).
Für die Besetzung der Stellen haben Kandidaten aus der Rangordnung gegenüber anderen Kandidaten Vorrang.

Zur Zeit verfügbare Stellen:

Auszahlung Pflegegeld bei gleichzeitiger Inanspruchnahme eines bezahlten Wartestandes für Pflege

Begrenzte Kumulierbarkeit des Pflegegeldes bei gleichzeitiger Inanspruchnahme eines bezahlten Wartestandes für Pflege, zwei getrennte Leistungen mit gleicher Zielsetzung

Die Landesagentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung hat ein Informationsblatt herausgegeben, welches die begrenzte Kumulierbarkeit des Pflegegeldes bei gleichzeitiger Inanspruchnahme eines bezahlten Wartestandes für Pflege beschreibt (Beschluss der LR Nr. 1992 vom 19.12.2011 in Durchführung des Art. 8, Abs. 6 des LG Nr. 9/2007).

 

MM