Freie Stellen für das Schulpersonal
Laut der geltenden Personalordnung des Landes müssen frei werdende Stellen über Medien bekannt gemacht werden. (Landesgesetz vom 18. Mai 2015, Nr. 6, (Externer Link) Art. 12, Abs. 5).
Für die Besetzung der Stellen haben Kandidaten aus der Rangordnung gegenüber anderen Kandidaten Vorrang.
Zur Zeit verfügbare Stellen:
Mitteilung zur digitalen Personalakte (Rundschreiben 6/2012 und 2/2013)
Beiliegendes Dokument informiert Sie über den Zugang zur digitalen Personalakte und zur Erklärung für Einkommen 2013 Mod. CUD.
HA