Freie Stellen für das Schulpersonal

Laut der geltenden Personalordnung des Landes müssen frei werdende Stellen über Medien bekannt gemacht werden. (Landesgesetz vom 18. Mai 2015, Nr. 6, (Externer Link) Art. 12, Abs. 5).
Für die Besetzung der Stellen haben Kandidaten aus der Rangordnung gegenüber anderen Kandidaten Vorrang.

Zur Zeit verfügbare Stellen:

Auszahlung des Resturlaubes für befristete Bedienstete des Kindergartenpersonal

Auszahlung des Resturlaubes für befristete Bedienstete des Kindergartenpersonal

Die Bediensteten mit befristetem Arbeitsauftrag mit weniger als 210 Tagen, können um die Auszahlung des Resturlaubes für das laufende Schuljahr beim Amt für Kindergartenpersonal (kindergartenpersonal@provinz.bz.it) Tel. 0471 - 412141