Freie Stellen für das Schulpersonal
Laut der geltenden Personalordnung des Landes müssen frei werdende Stellen über Medien bekannt gemacht werden. (Landesgesetz vom 18. Mai 2015, Nr. 6, (Externer Link) Art. 12, Abs. 5).
Für die Besetzung der Stellen haben Kandidaten aus der Rangordnung gegenüber anderen Kandidaten Vorrang.
Zur Zeit verfügbare Stellen:
Landesmensa und Stempelkarte… endlich zusammen!
Nach einer langen Testzeit, bei der die Schwierigkeiten nicht gefehlt haben, startet endlich das neue Zahlungssystem in der Landesmensa.
Ab 1/12/2014 ersetzt die Stempelkarte die farbigen Mensagutscheine und dieses System ist für alle Bediensteten der Landesverwaltung Pflicht. Die vorher gekauften Mensagutscheine sind selbstverständlich noch einlösbar.
Diese Neuerung ermöglicht die Abbuchung der Beträge für die eingenommenen Mahlzeiten vom Gehalt des darauffolgenden Monats (die Mahlzeiten vom Dezember 2014 werden auf dem Lohnstreifen vom Jänner 2015 verrechnet).
Demzufolge wird, zumindest in der Landesmensa, kein Bargeld mehr benötigt. Bei dieser Gelegenheit wurde auch die Liste aller Mensamitglieder aktualisiert.
Die farbigen Mensagutscheine werden nicht gänzlich verschwinden, sondern nur für wenige Personalkategorien erhalten bleiben, wie z. B. für das Personal im Ruhestand.
Auf dem kleinen Bildschirm bei der Kasse muss der Name und der Betrag kontrolliert werden, damit die Beträge korrekt abgebucht werden.
Was geschieht, wenn die Stempelkarte vergessen wird? Kein Problem, bei der Mensakasse muss ein Personalausweis vorgezeigt werden, um die Eingabe des Namens und die eingenommene Mahlzeit buchen zu können.
IS