Freie Stellen für das Schulpersonal

Laut der geltenden Personalordnung des Landes müssen frei werdende Stellen über Medien bekannt gemacht werden. (Landesgesetz vom 18. Mai 2015, Nr. 6, (Externer Link) Art. 12, Abs. 5).
Für die Besetzung der Stellen haben Kandidaten aus der Rangordnung gegenüber anderen Kandidaten Vorrang.

Zur Zeit verfügbare Stellen:

Neues Landesgesetz zur Personalordnung des Landes

Am 26. Mai 2015 wurde das neue Landesgesetz zur Personalordnung des Landes (Landesgesetz vom 19. Mai 2015, Nr. 6) im Amtsblatt der Region veröffentlicht. Es tritt 15 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

HA