Freie Stellen für das Schulpersonal

Laut der geltenden Personalordnung des Landes müssen frei werdende Stellen über Medien bekannt gemacht werden. (Landesgesetz vom 18. Mai 2015, Nr. 6, (Externer Link) Art. 12, Abs. 5).
Für die Besetzung der Stellen haben Kandidaten aus der Rangordnung gegenüber anderen Kandidaten Vorrang.

Zur Zeit verfügbare Stellen:

Bereichsübergreifender Kollektivvertrag - Neuerungen im normativen Bereich

Mitteilung vom GD Nr. 10 vom 18. November 2016

Der neue bereichsübergreifende Kollektivvertrag (BÜKV) vom 28.10.2016 ist am 8. November 2016 (Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt der Region) in Kraft getreten.
Er sieht auf normativer Ebene verschidene Neuerungen vor.

IS