Freie Stellen für das Schulpersonal

Laut der geltenden Personalordnung des Landes müssen frei werdende Stellen über Medien bekannt gemacht werden. (Landesgesetz vom 18. Mai 2015, Nr. 6, (Externer Link) Art. 12, Abs. 5).
Für die Besetzung der Stellen haben Kandidaten aus der Rangordnung gegenüber anderen Kandidaten Vorrang.

Zur Zeit verfügbare Stellen:

Onlinedienste

Mitteilung der Abteilung Personal vom 12.01.2017

Einige Dienste sind jetzt im Intranet zugänglich. Die Seite der Onlinedienste der Personalverwaltung gliedert sich in zwei Bereiche, wobei die Anwendungen des ersten Bereiches für alle Bediensteten zugänglich sind, die des zweiten nur für Führungskräfte.

Klicken Sie diesen Link:

https://webpers.prov.bz.it/pabloginform/faces/login_de.xhtml

IS