Freie Stellen für das Schulpersonal
Laut der geltenden Personalordnung des Landes müssen frei werdende Stellen über Medien bekannt gemacht werden. (Landesgesetz vom 18. Mai 2015, Nr. 6, (Externer Link) Art. 12, Abs. 5).
Für die Besetzung der Stellen haben Kandidaten aus der Rangordnung gegenüber anderen Kandidaten Vorrang.
Zur Zeit verfügbare Stellen:
Mitteilung 28.3.2018
Hilfspersonal der Schulen
Umsetzung Kriterien für die Zuweisung des Hilfspersonals an die Schulen
dg