Freie Stellen für das Schulpersonal
Laut der geltenden Personalordnung des Landes müssen frei werdende Stellen über Medien bekannt gemacht werden. (Landesgesetz vom 18. Mai 2015, Nr. 6, (Externer Link) Art. 12, Abs. 5).
Für die Besetzung der Stellen haben Kandidaten aus der Rangordnung gegenüber anderen Kandidaten Vorrang.
Zur Zeit verfügbare Stellen:
Kindergartenpersonal: vorläufige Versetzungsrangordnung ist veröffentlicht
Kindergartenpersonal: vorläufige Versetzungsrangordnung ist veröffentlicht – unbefristete Bedienstete können die Gesuche bis einschließlich 16.04.2019 beim Kindergartensprengel zurückziehen
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