Freie Stellen für das Schulpersonal

Laut der geltenden Personalordnung des Landes müssen frei werdende Stellen über Medien bekannt gemacht werden. (Landesgesetz vom 18. Mai 2015, Nr. 6, (Externer Link) Art. 12, Abs. 5).
Für die Besetzung der Stellen haben Kandidaten aus der Rangordnung gegenüber anderen Kandidaten Vorrang.

Zur Zeit verfügbare Stellen:

Informationsveranstaltung für Schulen im Mai - die Unterlagen sind online

Vom Amt für Kindergarten- und Schulpersonal wurden am 16. und 23. Mai 2019 für deutsche Schulen und am 21. Mai für italienische Schulen Informationsveranstaltungen im Landhaus 11 in Bozen organisiert. Die diesbezüglichen Unterlagen sind hier verfügbar.

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