Freie Stellen für das Schulpersonal

Laut der geltenden Personalordnung des Landes müssen frei werdende Stellen über Medien bekannt gemacht werden. (Landesgesetz vom 18. Mai 2015, Nr. 6, (Externer Link) Art. 12, Abs. 5).
Für die Besetzung der Stellen haben Kandidaten aus der Rangordnung gegenüber anderen Kandidaten Vorrang.

Zur Zeit verfügbare Stellen:

Informationsveranstaltung für Schulen im Oktober - die Unterlagen sind online

Vom Amt für Kindergarten- und Schulpersonal wurden am 2. und 3. Oktober 2019 für deutsche Schulen Informationsveranstaltungen organisiert und am 15. Oktober findet die Informationsveranstaltung für italienische Schulen statt, jeweils im Landhaus 11 in Bozen. Die diesbezüglichen Unterlagen sind hier verfügbar.

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