Freie Stellen für das Schulpersonal

Laut der geltenden Personalordnung des Landes müssen frei werdende Stellen über Medien bekannt gemacht werden. (Landesgesetz vom 18. Mai 2015, Nr. 6, (Externer Link) Art. 12, Abs. 5).
Für die Besetzung der Stellen haben Kandidaten aus der Rangordnung gegenüber anderen Kandidaten Vorrang.

Zur Zeit verfügbare Stellen:

Coronavirus COVID-19 - Parteienverkehr in der Abteilung 4. Personal

Es wird darauf hingewiesen, dass ab sofort bis zum 28.03.2020 der Parteienverkehr auf dringende Angelegenheiten beschränkt wird, die weder telefonisch, noch mit E-Mail geklärt werden können. Es ist auf alle Fälle eine Terminvereinbarung notwendig.

SM