Freie Stellen für das Schulpersonal

Laut der geltenden Personalordnung des Landes müssen frei werdende Stellen über Medien bekannt gemacht werden. (Landesgesetz vom 18. Mai 2015, Nr. 6, (Externer Link) Art. 12, Abs. 5).
Für die Besetzung der Stellen haben Kandidaten aus der Rangordnung gegenüber anderen Kandidaten Vorrang.

Zur Zeit verfügbare Stellen:

Neuerungen in Zusammenhang mit den Freistellungen Gesetz 104/1992 aufgrund des Notstandes COVID-19

Mitteilung des Direktors der Abteilung 4. Personal vom 26.03.2020

Gesetzesdekret vom 17. März 2020, Nr. 18 - Neuerungen in Zusammenhang mit den Freistellungen Gesetz 104/1992 - erste Klärungen.

IS