Freie Stellen für das Schulpersonal

Laut der geltenden Personalordnung des Landes müssen frei werdende Stellen über Medien bekannt gemacht werden. (Landesgesetz vom 18. Mai 2015, Nr. 6, (Externer Link) Art. 12, Abs. 5).
Für die Besetzung der Stellen haben Kandidaten aus der Rangordnung gegenüber anderen Kandidaten Vorrang.

Zur Zeit verfügbare Stellen:

Maßnahmen aufgrund von COVID-19 – Erhebung des Umsetzungsstatus der agilen-smarten Arbeitsmodelle und der An- und Abwesenheiten der Bediensteten in den einzelnen Organisationseinheiten der LV

Mitteilung des Generaldirektors vom 27.03.2020

Erhebung des Umsetzungsstatus der agilen-smarten Arbeitsmodelle und der An- und Abwesenheiten der Bediensteten in den einzelnen Organisationseinheiten der Landesverwaltung

IS