Freie Stellen für das Schulpersonal

Laut der geltenden Personalordnung des Landes müssen frei werdende Stellen über Medien bekannt gemacht werden. (Landesgesetz vom 18. Mai 2015, Nr. 6, (Externer Link) Art. 12, Abs. 5).
Für die Besetzung der Stellen haben Kandidaten aus der Rangordnung gegenüber anderen Kandidaten Vorrang.

Zur Zeit verfügbare Stellen:

Maßnahmen im Bereich der Abwesenheiten des Personals aufgrund des Notstandes COVID-19 - Neue Bestimmungen auf Staats- und Landesebene

Mitteilung des Direktors der Abteilung 4. Personal vom 25.05.2020

Maßnahmen im Bereich der Abwesenheiten des Personals aufgrund des Notstandes COVID-19 - Neue Bestimmungen auf Staats- und Landesebene

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