Freie Stellen für das Schulpersonal

Laut der geltenden Personalordnung des Landes müssen frei werdende Stellen über Medien bekannt gemacht werden. (Landesgesetz vom 18. Mai 2015, Nr. 6, (Externer Link) Art. 12, Abs. 5).
Für die Besetzung der Stellen haben Kandidaten aus der Rangordnung gegenüber anderen Kandidaten Vorrang.

Zur Zeit verfügbare Stellen:

Gesetzesdekret vom 8. September 2020, Nr. 111 – Sonderurlaub für Eltern von Kindern in verpflichtender Quarantäne aufgrund schulischer Kontakte

Mitteilung des Direktors der Abteilung 4. Personal vom 01.10.2020

Gesetzesdekret vom 8. September 2020, Nr. 111 – Sonderurlaub für Eltern von Kindern in verpflichtender Quarantäne aufgrund schulischer Kontakte

IS