Freie Stellen für das Schulpersonal

Laut der geltenden Personalordnung des Landes müssen frei werdende Stellen über Medien bekannt gemacht werden. (Landesgesetz vom 18. Mai 2015, Nr. 6, (Externer Link) Art. 12, Abs. 5).
Für die Besetzung der Stellen haben Kandidaten aus der Rangordnung gegenüber anderen Kandidaten Vorrang.

Zur Zeit verfügbare Stellen:

Mitteilung vom 23.03.2021 - Sonderurlaub bei Quarantäne und Covid-Erkrankung der Kinder sowie zeitweiliger Schulschließung/Aussetzung des Präsenzunterrichts – neue Bestimmungen

Mitteilung des Direktors der Abteilung 4. Personal vom 23.03.2021

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