Freie Stellen für das Schulpersonal

Laut der geltenden Personalordnung des Landes müssen frei werdende Stellen über Medien bekannt gemacht werden. (Landesgesetz vom 18. Mai 2015, Nr. 6, (Externer Link) Art. 12, Abs. 5).
Für die Besetzung der Stellen haben Kandidaten aus der Rangordnung gegenüber anderen Kandidaten Vorrang.

Zur Zeit verfügbare Stellen:

Stellenwahl für das Lehrpersonal der deutschen und ladinischen Musikschulen des Landes für das Schuljahr 2024/2025

Die Stellenwahl für das Lehrpersonal der deutschen und ladinischen Musikschulen des Landes findet am 1. und 2. August 2024 statt.

OrtAbteilung Personal Landhaus 8, Rittnerstrasse 5 - Bozen - Parterre

Für Fragen zu den einzelnen Stellen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Schule.

Wir bitten Sie, Fragen zu Warteständen bereits im Vorfeld abzuklären. Eine solche Unterstützung bei der Stellenwahl ist leider nicht möglich.

Wir weisen darauf hin, dass bis zu 5 Arbeitstagen vor Beginn der Stellenwahl Abänderungen an den Stellenverzeichnissen möglich sind.

Anlagen:

- Dekret Nr. 12104/2024 mit
- definitives Stellenverzeichnis für die deutschsprachigen Landesmusikschulen für das Schuljahr 2024/2025

- Zeitplan 1. August 2024
- Zeitplan 2. August 2024

- Vollmacht - Delega

Wir informieren, dass die Stellenwahl in Präsenz durch Unterzeichnung der Annahmeerklärung erfolgt, die als vorläufige Bestätigung bis zur Unterzeichnung des Arbeitsvertrags an der Schule fotografiert werden kann.

Wir weisen darauf hin, dass die Stellen laut endgültigem Stellenverzeichnis vergeben werden und dass diese im Zuge der Stellenwahl nicht mehr abgeändert werden können.

MB