Freie Stellen für das Schulpersonal
Laut der geltenden Personalordnung des Landes müssen frei werdende Stellen über Medien bekannt gemacht werden. (Landesgesetz vom 18. Mai 2015, Nr. 6, (Externer Link) Art. 12, Abs. 5).
Für die Besetzung der Stellen haben Kandidaten aus der Rangordnung gegenüber anderen Kandidaten Vorrang.
Zur Zeit verfügbare Stellen:
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Mitteilung zur digitalen Personalakte (Rundschreiben 6/2012 und 2/2013)
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Neue Regelung der Häufung von Zulagen und Teilzeitarbeit für Personal mit Koordinierungsauftrag
Beschluss der LR vom 2.9.2013 Nr. 1302
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Abkommen über Maßnahmen zur Einschränkung der laufenden Ausgaben am 28. August 2013 unterzeichnet
Aufgrund der staatlichen Vorgaben zur Eindämmung der laufenden Ausgaben wurde vom Landtag ins Finanzgesetz des Landes für das Jahr 2013 folgende Bestimmung eingefügt:
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Mitteilungen des Laborfonds per E-Mail - 20 % Einsparung auf Mitgliedsbeitrag
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Auszahlung Pflegegeld bei gleichzeitiger Inanspruchnahme eines bezahlten Wartestandes für Pflege
Begrenzte Kumulierbarkeit des Pflegegeldes bei gleichzeitiger Inanspruchnahme eines bezahlten Wartestandes für Pflege, zwei getrennte Leistungen mit gleicher Zielsetzung